Erörterungstermine
Im Rahmen von

Raumordnungs- und Genehmigungsverfahren,
Anhörungs- und Erörterungsterminen

ist es fast zur Regel geworden, dass sich die beteiligten Parteien,

verfahrensführende Behörde, Träger öffentlicher Belange, Einwender
und deren Rechtsvertreter

auf die Erstellung eines Wortprotokolls durch Stenografen einigen, um die mündlich vorgebrachten Einwendungen zu dokumentieren und im weiteren Verfahren eine gerichtsfeste Grundlage der Erörterung sicherzustellen. Insbesondere bei heiklen Fragen wie dem Vorbringen von Anträgen zur Geschäftsordnung oder Begründungen zu Befangenheitsanträgen ist ein Wortprotokoll nahezu unabdingbar. Folgerichtig verfügt unser Team hier über umfangreiche Erfahrungen aus den Bereichen:

Straßenbau
Feststoffkonditionierungsanlagen
Sondermüllverbrennungsanlagen
Anlagen nach dem Atomgesetz
Flughafenneu- oder -ausbau